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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92   

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LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92 (https://dejure.org/1992,4255)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.04.1992 - 4 Sa 83/92 (https://dejure.org/1992,4255)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. April 1992 - 4 Sa 83/92 (https://dejure.org/1992,4255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 (Abmahnung)
    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG); Verletzung der Anzeigepflicht der Krankheit des Arbeitnehmers; Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei der Nachweispflicht ; Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Ärztliche ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Während von einem Teil der Instanzgerichte (LAG Frankfurt/Main vom 22.12.1983, DB 1984, 1355; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985; 1140) angenommen wird, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bzw. zur Aufnahme einer Gegendarstellung zu dem im Abmahnungsschreiben enthaltenen Sachverhalt verwirken könne, besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG vom 13.03.1987, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 611 BGB , Abmahnung Nr. 12) für den Arbeitnehmer weder eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht noch eine entsprechende Obliegenheit, gegen die Richtigkeit einer Abmahnung gerichtlich vorzugehen.

    Mit anderen Worten, in denn Kündigungsschutzprozess hat das Gericht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer einschlägig abgemahnt worden ist und ob unter Berücksichtigung dieser Abmahnung, sei sie schriftlich ausgesprochen, sei sie aufgrund mündlicher Erklärung weiterhin wirksam, wegen eines Wiederholungsfalles zu entlassen ist oder nicht (BAG vom 13.03.1987, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969, Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 12).

    Die Wirksamkeit der Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorhergehenden Abmahnung ab, sondern im Kündigungsschutzprozess ist unabhängig davon zu prüfen, ob die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe tatsächlich gerechtfertigt waren oder nicht (BAG vom 13.03.1987, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG , Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 611 BGB , Abmahnung Nr. 5).

  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Aber auch in einigen Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer nicht auf sein Gegendarstellungsrecht verwiesen werden, sondern es ist ihm ein Entfernungsanspruch zuzubilligen, nämlich dann, wenn der Arbeitgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG vom 07.11.1979, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972, Betriebsbuße; vom 13.11.1991, DB 1992, 843), den Arbeitnehmer vor Aufnahme des Abmahnungsschreibens in die Personalakte zu den gegen ihn bestehenden Verdachtsmomenten der möglichen arbeitsvertraglichen Verfehlung nicht angehört 1. Urt. der erkennenden Kammer vom 17.10.1991 - 4/18 Sa 1397/90, n.v.) oder dem Arbeitnehmer die Chance eines innerbetrieblichen beruflichen Aufstiegs mit der Abmahnung verbaut oder erschwert hat.

    Ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfall ausreicht, kann erst im Rechtsstreit über die Kündigung und nicht schon vorher abschließend beurteilt werden (BAG vom 13.11.1991, DB 1992, 843).

  • LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83
    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Ein gesonderter Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ist schon deshalb, weil eine Abmahnung bei einer verhaltensbedingten Kündigung vorausgegangen sein muss, grundsätzlich zu verneinen (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631).

    Der Arbeitnehmer ist durch die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung gegen unberechtigte Abmahnungen hinreichend geschützt (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985, 1140; LAG Hamm vom 13.06.1991, LAGE § 611 BGB , Abmahnung Nr. 30), zumal er einen Anspruch auf Beifügung einer eigenen Darstellung zu seinen Personalakten gemäß § 83 Abs. 2 BetrVG hat.

  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Da die Revisionszulassung im Tenor versehentlich unberücksichtigt geblieben ist, hatte nach 319 ZPO ein entsprechender Berichtigungsbeschluss zu ergehen (BVerfG vom 15.02.1992, BB 1992, 644 ).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Hat der Kläger dies nicht getan, so stellt die Abmahnung vom 29.07.1991 eine angemessene Reaktion auf die Verletzung dieser sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG ergebenden Pflicht dar, denn die Verletzung dieser Anzeigepflicht kann ein Grund für die soziale Rechtfertigung nur nach vorausgegangener Abmahnung sein (BAG vom 31.08.1989, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969, Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 1 KSchG , Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27).
  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79

    Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition -

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird als Übermaßverbot zur Vermeidung von schwerwiegenden Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Rechtsverstößen verstanden (BGH vom 19.12.1979, DB 1980, 732 = WM 1980, 216).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.1987 - 17 Sa 1153/87

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Soweit ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten bejaht wird, wird angenommen, dass dieser Anspruch den tariflichen Ausschlussfristen unterliegt (LAG Düsseldorf vom 23.11.1987, DB 1988, 450 ; LAG Berlin vom 16.11.1990, ZTR 1991, 165 ), betrifft dies nur den Entfernungsanspruch als solchen.
  • EGMR - 4/18 (anhängig)

    YÜKSEK c. TURQUIE

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Aber auch in einigen Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer nicht auf sein Gegendarstellungsrecht verwiesen werden, sondern es ist ihm ein Entfernungsanspruch zuzubilligen, nämlich dann, wenn der Arbeitgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG vom 07.11.1979, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972, Betriebsbuße; vom 13.11.1991, DB 1992, 843), den Arbeitnehmer vor Aufnahme des Abmahnungsschreibens in die Personalakte zu den gegen ihn bestehenden Verdachtsmomenten der möglichen arbeitsvertraglichen Verfehlung nicht angehört 1. Urt. der erkennenden Kammer vom 17.10.1991 - 4/18 Sa 1397/90, n.v.) oder dem Arbeitnehmer die Chance eines innerbetrieblichen beruflichen Aufstiegs mit der Abmahnung verbaut oder erschwert hat.
  • LAG Berlin, 16.11.1990 - 6 Sa 70/90

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Soweit ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten bejaht wird, wird angenommen, dass dieser Anspruch den tariflichen Ausschlussfristen unterliegt (LAG Düsseldorf vom 23.11.1987, DB 1988, 450 ; LAG Berlin vom 16.11.1990, ZTR 1991, 165 ), betrifft dies nur den Entfernungsanspruch als solchen.
  • LAG Hessen, 22.12.1983 - 12 Sa 542/83
    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Während von einem Teil der Instanzgerichte (LAG Frankfurt/Main vom 22.12.1983, DB 1984, 1355; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985; 1140) angenommen wird, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bzw. zur Aufnahme einer Gegendarstellung zu dem im Abmahnungsschreiben enthaltenen Sachverhalt verwirken könne, besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG vom 13.03.1987, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 611 BGB , Abmahnung Nr. 12) für den Arbeitnehmer weder eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht noch eine entsprechende Obliegenheit, gegen die Richtigkeit einer Abmahnung gerichtlich vorzugehen.
  • ArbG Berlin, 08.10.1984 - 30 Ca 158/84
  • ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur

    14/7752 S. 25 zur Novellierung des § 253 BGB n.F.: Eine ausdrückliche und umfassende Regelung des zivilrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts "kann im Zusammenhang mit diesem Gesetz nicht geleistet werden".: richterrechtlich ausgeformten - Schutzkonzepts gehört die heute 23Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm(s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm(s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.

    23) Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm(s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13

    Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische

    14/7752 S. 25 zur Novellierung des § 253 BGB n.F.: Eine ausdrückliche und umfassende Regelung des zivilrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts "kann im Zusammenhang mit diesem Gesetz nicht geleistet werden".: richterrechtlich ausgeformten - Schutzkonzepts gehört die heute 61 Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm(s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.

    Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm(s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.

    61) Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm(s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15

    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter

    14/7752 S. 25 zur Novellierung des § 253 BGB n.F.: Eine ausdrückliche und umfassende Regelung des zivilrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts "kann im Zusammenhang mit diesem Gesetz nicht geleistet werden".: richterrechtlich ausgeformten - Schutzkonzepts gehört die heute 146Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.
  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

    [171] Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.
  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt

    14/7752 S. 25 zur Novellierung des § 253 BGB n.F.: Eine ausdrückliche und umfassende Regelung des zivilrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts "kann im Zusammenhang mit diesem Gesetz nicht geleistet werden".: richterrechtlich ausgeformten - Schutzkonzepts gehört die heute 125Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.

    125) Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.

  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

    Streitig ist, ob der Arbeitgeber auch dann eine Pflichtverletzung zum Gegenstand einer Abmahnung machen kann, wenn sie geringfügig ist, dem Arbeitnehmer z.B. ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist (so Bertram a.a.O. Teil 3 A Rdnr. 52; a.A. LAG Hamm, Urteil vom 16.04.1992 - 4 Sa 83/92, LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 32; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2004 - 5 Sa 1706/02, NZA - RR 2005, 244; ErfK/Müller-Glöge a.a.O. § 626 BGB Rdnr. 54).
  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 11553/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf des Vorwurfs

    14/7752 S. 25 zur Novellierung des § 253 BGB n.F.: Eine ausdrückliche und umfassende Regelung des zivilrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts "kann im Zusammenhang mit diesem Gesetz nicht geleistet werden".: richterrechtlich ausgeformten - Schutzkonzepts gehört die heute 50Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.

    50) Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15

    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter

    14/7752 S. 25 zur Novellierung des § 253 BGB n.F.: Eine ausdrückliche und umfassende Regelung des zivilrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts "kann im Zusammenhang mit diesem Gesetz nicht geleistet werden".: richterrechtlich ausgeformten - Schutzkonzepts gehört die heute 146Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.Die früher abweichende Judikatur namentlich aus dem LAG Hamm (s. 30.10.1973 - 3 Sa 563/73 - DB 1974, 439; 11.12.1973 - 3 Sa 701/73 - EzA § 83 BetrVG 1972 Nr. 1 [II.]; 17.10.1991 - 4 [18] Sa 1397/90 - n.v. [1.6.]; 16.4.1992 - 4 Sa 83/92 - RzK I 1 Nr. 75 [2.3.]) darf, soweit ersichtlich, als überholt gelten.
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LAG Hamm, Entscheidung vom 13.04.1992 - 4 Sa 83/92 (https://dejure.org/1992,8081)
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    Lohnfortzahlung: unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten - Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 128/83

    Lohnfortzahlung - Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Daher kann auch die Verletzung der dem Arbeiter gemäss § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG obliegenden Pflicht, seine Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung bis spätestens zum Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Erkrankung nachzuweisen, nach entsprechender Abmahnung im Wiederholungsfall eine ordentliche, fristgemässe Kündigung als sozial gerechtfertigt erscheinen lassen und unter besonderen Umständen sogar ein wichtiger Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung sein (BAG vom 15.01.1986, AP Nr. 93 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 100).

    Die Verletzung der gesetzlichen Nachweispflicht des § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG kann im Wiederholungsfall eine Kündigung eines Arbeiters sozial gerechtfertigt erscheinen lassen, während dies bei angestellten nur dann der Fall ist, wenn eine tarif- bzw. einzelvertraglich obliegende Pflicht besteht, die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen (BAG vom 15.01.1986, AP Nr. 93 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 100).

  • BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74

    Krankheit - Anzeigepflicht - Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der

    Auszug aus LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Für Angestellte ergibt sich zwar aus der Treuepflicht die Verpflichtung, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB ), seine Arbeitsverhinderung durch Erkrankung anzuzeigen (BAG vom 09.04.1960, AP Nr. 12 zu § 63 HGB ; vom 30.01.1976, AP Nr. 2 zu § 626 BGB Krankheit = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 45), aber es besteht keine gesetzliche Pflicht, vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer nachzureichen (Schaub, ArbR HdB, § 98 VI 4).

    Arbeiter wie Angestellte können nach entsprechender Abmahnung wegen Verletzung der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG bestehenden bzw. aus der Treuepflicht abzuleitenden Anzeigepflicht im Wiederholungsfall entlassen werden (vgl. für Arbeiter: BAG vom 31.08.1989, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27; vgl. für Angestellte: BAG vom 30.01.1976, AP Nr. 2 zu § 626 BGB Krankheit = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 45).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Arbeiter wie Angestellte können nach entsprechender Abmahnung wegen Verletzung der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG bestehenden bzw. aus der Treuepflicht abzuleitenden Anzeigepflicht im Wiederholungsfall entlassen werden (vgl. für Arbeiter: BAG vom 31.08.1989, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27; vgl. für Angestellte: BAG vom 30.01.1976, AP Nr. 2 zu § 626 BGB Krankheit = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 45).
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Aber auch in einigen Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer nicht auf sein Gegendarstellungsrecht verwiesen werden, sondern es ist ihm ein Entfernungsanspruch zuzubilligen, nämlich dann, wenn der Arbeitgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG vom 07.11.1979, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; vom 13.11.1991, DB 1992, 843), den Arbeitnehmer vor Aufnahme des Abmahnungsschreibens in die Personalakte zu den gegen ihn bestehenden Verdachtsmomenten der möglichen arbeitsvertraglichen Verfehlung nicht angehört (Urt. der erkennenden Kammer vom 17.10.1991 - 4/18 Sa 1397/90, n.v.) oder dem Arbeitnehmer die Chance eines innerbetrieblichen beruflichen Aufstiegs mit der Abmahnung verbaut oder erschwert hat.
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Auszug aus LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers wäre unwirksam (BAG vom 31.01.1984, AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 8).
  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen eines angeblichen vertragswidrigen Verhaltens abgemahnt und hierüber einen Vermerk zu dessen Personalakte genommen, so soll der Arbeitnehmer nämlich in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB die Entfernung dieses Vermerks aus der Personalakte verlangen können, wenn der Vorwurf ungerechtfertigt ist (BAG vom 22.02.1978, AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht = EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 23; vom 30.01.1979, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3; vom 16.03.1982, AP Nr. 3 zu § 108 BetrVG 1972 = EzA § 108 BetrVG 1972 Nr. 5) oder wenn er unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (BAG vom 27.11.1985, vom 13.04.1988, AP Nrn. 93, 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht = EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nrn. 38, 47).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

    Auszug aus LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen eines angeblichen vertragswidrigen Verhaltens abgemahnt und hierüber einen Vermerk zu dessen Personalakte genommen, so soll der Arbeitnehmer nämlich in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB die Entfernung dieses Vermerks aus der Personalakte verlangen können, wenn der Vorwurf ungerechtfertigt ist (BAG vom 22.02.1978, AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht = EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 23; vom 30.01.1979, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3; vom 16.03.1982, AP Nr. 3 zu § 108 BetrVG 1972 = EzA § 108 BetrVG 1972 Nr. 5) oder wenn er unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (BAG vom 27.11.1985, vom 13.04.1988, AP Nrn. 93, 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht = EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nrn. 38, 47).
  • LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83
    Auszug aus LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Der Arbeitnehmer ist im allgemeinen durch die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung gegen unberechtigte Abmahnungen hinreichend geschützt (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985, 1140; LAG Hamm vom 13.06.1991, LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 30), zumal er einen Anspruch auf Beifügung einer eigenen Darstellung zu seinen Personalakten gemäss § 83 Abs. 2 BetrVG hat.
  • BAG, 09.04.1960 - 2 AZR 457/57

    Darlegungslast - Beweislast - Erkrankung des Arbeitnehmers - Eigenes Verschulden

    Auszug aus LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Für Angestellte ergibt sich zwar aus der Treuepflicht die Verpflichtung, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB ), seine Arbeitsverhinderung durch Erkrankung anzuzeigen (BAG vom 09.04.1960, AP Nr. 12 zu § 63 HGB ; vom 30.01.1976, AP Nr. 2 zu § 626 BGB Krankheit = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 45), aber es besteht keine gesetzliche Pflicht, vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer nachzureichen (Schaub, ArbR HdB, § 98 VI 4).
  • ArbG Berlin, 08.10.1984 - 30 Ca 158/84
    Auszug aus LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
    Der Arbeitnehmer ist im allgemeinen durch die Möglichkeit der schriftlichen Gegendarstellung gegen unberechtigte Abmahnungen hinreichend geschützt (LAG Köln vom 02.11.1983, DB 1984, 1630, 1631; ArbG Berlin vom 08.10.1984, DB 1985, 1140; LAG Hamm vom 13.06.1991, LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 30), zumal er einen Anspruch auf Beifügung einer eigenen Darstellung zu seinen Personalakten gemäss § 83 Abs. 2 BetrVG hat.
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 11.09.1992 - 4 Sa 83/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17117
LAG Bremen, 11.09.1992 - 4 Sa 83/92 (https://dejure.org/1992,17117)
LAG Bremen, Entscheidung vom 11.09.1992 - 4 Sa 83/92 (https://dejure.org/1992,17117)
LAG Bremen, Entscheidung vom 11. September 1992 - 4 Sa 83/92 (https://dejure.org/1992,17117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberatungstätigkeit trotz nicht vorhandener Voraussetzungen; Abrechnung eines Vertragsverhältnisses; Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Teilübertragung einer Steuerberatungspraxis und Mandantenstamm

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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